Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Natürlich beraten wir Sie auch, wenn Sie eigentlich kein Geld für einen Anwalt übrig haben. Sie müssen hierfür lediglich den Beratungshilfeantrag ausfüllen, mit den entsprechenden Belegen versehen und bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Von dort erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. 

Das Beratungshilfeformular zum Download finden Sie hier (nicht barrierefrei): 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/J/justiz/Downloads/antragBeratungshilfe.pdf;jsessionid=B246AFC488D8E87872D638AB55DA6FC8.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=3